FINANZBUCHFÜHRUNG UND LOHNBUCHFÜHRUNG

Finanzbuchführung – auch eine wichtige Grundlage für kaufmännische Entscheidungen

Die Finanzbuchführung ist nicht nur die Basis für die Erstellung des Jahresabschlusses. Sie trägt auch dazu bei, dass Unternehmen vorausschauend planen und richtig entscheiden können.

Zum Leistungsangebot für unsere Mandanten gehört auch die Lohnbuchführung – eine komplexe Thematik, umfasst sie doch neben Fragen des Lohnsteuerrechts auch arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte. Wie können wir Sie unterstützen?

Wir übernehmen im Rahmen des Rechnungswesens / Finanzbuchführung – flexibel angepasst an Ihren Bedarf – gerne die Klassische Finanzbuchführung:

  • Finanzbuchführung einschließlich Kontierung Ihrer Belege und Erfassung der Daten

  • Organisation des Rechnungswesens

  • Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Abgabe

  • Erstellung der Anlagenbuchführung

  • Erstellung von betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA)

  • Laufende Abstimmung der Konten

  • Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

  • Unternehmen Online (digitale Buchführung)

Auch in der Lohnbuchführung können wir für Unternehmen vieles vertrauensvoll leisten:

Lohnbuchführung – Unterstützung bei Ihren monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Die Lohnabrechnung ist ein zunehmend komplexer werdender Bereich. Viele gesetzliche Vorschriften, neue elektronische Verfahren und laufende Änderungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht stellen hohe Ansprüche. Unsere Steuerbüros in Freudenstadt und Herrenberg unterstützen Sie in dieser komplizierten Materie des Steuerrechts. Gut geschult, erfahren und durch regelmäßige Fortbildungen immer auf dem neuesten Stand:

In enger Absprache mit Ihnen übernehmen wir – arbeitsteilig oder komplett – die Lohnbuchführung für Ihr Unternehmen. Hierzu bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Einrichtung der Lohnbuchführung

  • Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten, beispielsweise Bruttolöhne, Vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge wie die private Kfz-Nutzung

  • Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Anfertigung von Lohnabrechnungen für die Arbeitnehmer, offen oder verdeckt

  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs

  • Eintragungen auf den Lohnkonten

  • Sozialversicherungsmeldungen: An- und Abmeldungen Ihrer Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern (digital)
  • Anfertigung der Mitteilungen und der Beitragsnachweise für die Sozialversicherungsträger

  • Fertigung des Jahresentgeltnachweises für die Berufsgenossenschaft

  • Digitale Übermittlung der Meldungen zum Finanzamt (Lohnsteueranmeldungen)

  • Klärung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen (evtl. mit rechtsberatenden Partnern)

  • Berechnung von Urlaubs-, Weihnachts-, Feiertags- und Krankengeld

  • Anträge an Krankenkassen nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz

  • Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfung

Sowohl in der Finanzbuchführung wie auch in der Lohnbuchführung geht es uns um mehr als Zahlen. Es geht uns um umfängliche Betreuung, Beratung und Entlastung unserer Mandanten. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt und Ihr Interesse an unserem Leistungsangebot.

Weitere Leistungen

Steuerberatung
Steuererklärung

Jahresabschluss
Bilanzen

Unternehmensberatung
Gründungsberatung

Unternehmensnachfolge
Nachlassverwaltung